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SchubertMedia

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Gültigkeit der Bestimmungen
1.1. Die Firma SchubertMedia, Inhaber: Nico Schubert (nachfolgend SchubertMedia genannt), Stauffenbergallee 57 in D - 99085 Erfurt führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch meinerseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.2. Für alle Rechtsgeschäfte mit SchubertMedia sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

§ 2. Vertragsabschluß
2.1. Angebote (auch die Notierungen der Standardpreisliste) sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Mail zu den Bedingungen dieser AGB von SchubertMedia angenommen.

2.2. Mündliche Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu ihrer wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per Mail.

§ 3. Terminabsprachen
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten oder zu bestätigen!

§ 4. Verbindlichkeit einer Bestellung
Für einen online per Bestellformular oder Anfrage per E-Mail vom Auftraggeber erteilten Designauftrag an SchubertMedia wird dem Auftraggeber per E-Mail eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber mit dem Wort „okay“, dem aktuellen Bestelldatum und der Unterschrift des Auftraggebers an SchubertMedia (per Fax oder Post) zurückzusenden.

§ 5. Auftragsablauf und Garantievereinbarungen
5.1. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt SchubertMedia die Arbeit an dem erteilten Designauftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Terminvereinbarung: innerhalb von maximal 20 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden in Form von Bildschirmscreenshoots oder Ausdrucken (nach Wahl von SchubertMedia) zur Prüfung und Abnahme dem Auftraggeber übermittelt.

5.2. Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich, wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.

5.3. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs, einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein kostenloses Zweitmuster fordern. Diese Rechte garantieren wir. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis (35.00 EURO/NETTO).

§ 6. Pflichten und Haftung des Auftraggebers
6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesignaufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.

6.2. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyrightverletzungen gehen voll zu lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

6.3. Der Auftraggeber stellt SchubertMedia von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen SchubertMedia stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§ 7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1. Jeder SchubertMedia erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

7.2. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen SchubertMedia (genauer gesagt dementsprechend im Auftrag von SchubertMedia tätig gewordenen Dienstleister) insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

7.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von SchubertMedia (oder des entsprechend im Auftrag von SchubertMedia tätig geworden Dienstleisters) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt SchubertMedia, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

7.4. SchubertMedia (oder der entsprechend im Auftrag von SchubertMedia tätig gewordene Dienstleister) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und SchubertMedia.

7.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

7.6. SchubertMedia hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z. B. Impressum der Webseite, Presseberichte o. ä.) als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt SchubertMedia zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD, neueste Fassung). Sofern SchubertMedia allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet SchubertMedia stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadenersatzansprüche.

7.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

7.8. SchubertMedia erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z. B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z. B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von SchubertMedia für die Auftragsbearbeitung verwendet. Sodass der Auftraggeber hieran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von SchubertMedia (oder deren Dienstleistern) erstellten Grafik – ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann.

7.9. Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens SchubertMedia eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber SchubertMedia erhoben werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch „exklusives“ Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.

7.10. Die von SchubertMedia erstellten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage, innerhalb von Bannertauschprogrammen oder ähnliche Verwendungszwecke, wie die Verwendung bei Werbemaßnahmen. Wir werden die Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht SchubertMedia Schadenersatz in Höhe des doppelten Listenpreises bzw. Angebotpreises zu.

§ 8. Vergütung
Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online veröffentlichten Standardpreisliste (neueste Fassung) oder – soweit erfolgt – auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von SchubertMedia. Wurden keine Vereinbarungen getroffen und wird die Dienstleistung nicht von der SchubertMedia Standardpreisliste erfasst, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrags für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung).

§ 9. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
9.1. Die Vergütung ist nach Abnahme des Musterentwurfs fällig. SchubertMedia stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Erst nach erfolgreicher Zahlung des Auftraggebers ist SchubertMedia verpflichtet, die originalen Entwürfe (keine PSD-Dateien!) herauszugeben.

9.2. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel gehe ich von maximal einer Arbeitswoche, d. h. 5 Arbeitstagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme – nach Mahnung durch SchubertMedia – auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d. h. SchubertMedia behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

9.3. Bei Zahlungsverzug kann SchubertMedia Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§ 10. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

§ 11. Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

§ 12. Gewährleistung, Mängel
12.1. SchubertMedia verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch Ihre überlassenen Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

12.2. SchubertMedia verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.

12.3. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z. B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeitsrückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

12.4. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei SchubertMedia geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

§ 13. Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, speziell auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet SchubertMedia bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 14. Digitale Daten
14.1. SchubertMedia ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z. B. Photoshop, Originaldateien (PSD), Scripte), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

14.2. Hat SchubertMedia dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch SchubertMedia geändert werden.

§ 15. Schlussbestimmungen

15.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass ich die für ihn erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als „Referenz“ in unseren öffentlichen Galerien auf meiner Homepage ausstelle oder in sonstigen Werbemitteln als Nachweis meiner Arbeiten verwende. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in meine ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte, die ich im Rahmen für Agenturen ausführen, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und SchubertMedia um anonymität oder Kundenschutz bitten.

15.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine mir im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in meinen Arbeitscomputer gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

15.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von SchubertMedia (D - 99085 Erfurt).

15.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.5. Gerichtsstand ist Hamburg, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall bin ich jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz der Auftraggeber zu klagen.

15.6. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

(Stand: 07.06.2020, D – Erfurt)